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Das Grundgesetz

Zusammenfassung wichtigster Grundrechte

Artikel 1 - Schutz der Menschenwürde

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar und muss von allen staatlichen Stellen geachtet und geschützt werden.

Artikel 2 - Persönliche Freiheitsrechte

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit, soweit dadurch keine Gesetze verletzt werden.

Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und dürfen weder benachteiligt noch bevorzugt werden, etwa wegen Herkunft, Geschlecht, Glauben oder anderer persönlicher Merkmale.

Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Religionsausübung ist gewährleistet; zudem besteht das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.

Artikel 5 - Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren; außerdem sind Presse- und Kunstfreiheit gewährleistet.

Artikel 6 - Schutz vor Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, wobei Eltern das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben.

Artikel 7 - Schulwesen

Das Schulwesen unterliegt der staatlichen Aufsicht, gleichzeitig werden der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die Errichtung privater Schulen gewährleistet.

Artikel 8 - Versammlungsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ohne dies vorher anmelden oder genehmigen lassen zu müssen.

Artikel 9 - Vereinigungsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden; Vereinigungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sind verboten.

Artikel 10 - Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich und schützt die vertrauliche Kommunikation vor staatlichen Eingriffen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen.

Artikel 11 - Freizügigkeit

Alle Deutschen dürfen sich im gesamten Bundesgebiet frei bewegen, ihren Wohn- und Aufenthaltsort frei wählen.

Artikel 12 - Berufsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes geregelt werden; Zwangsarbeit ist unzulässig, außer im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.