Arbeitszeugnis
Anspruch und Form
- Rechtlicher Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Einfaches Zeugnis: Art und Dauer der Tätigkeit
- Qualifiziertes Zeugnis: Zusätzlich Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Frist: Innerhalb von 4-10 Monaten nach Beschäftigungsende
- Form: Schriftlich, wahr, wohlwollend und vollständig
Zeugnissprache und Codes
| Formulierung | Tatsächliche Bedeutung |
|---|---|
| "stets bemüht" | Hat nichts erreicht |
| "zeigt Verständnis für Arbeit" | Faul, keine Leistung |
| "geschätzter Mitarbeiter" | Viel Privatgespräche |
| "vorbildliches Verhalten" (Kollegen zuerst) | Probleme mit Vorgesetzten |
| "mit Fleiß und Pünktlichkeit" | Fehlende Fachkompetenz |
| "trug zur Betriebsatmosphäre bei" | Alkoholproblem |
Wichtig: Bei schlechten Formulierungen zunächst um Korrektur bitten, ggf. Klage vor Arbeitsgericht.