Rechtsformen und Führung von Unternehmen
Anscheinend nicht wichtig für Prüfung
1.1 Unternehmenszahlen nach Beschäftigtenzahl
| Merkmal | 0–9 Beschäftigte | 10–49 Beschäftigte | 50–249 Beschäftigte | ≥250 Beschäftigte | Insgesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmer | 1.954.811 | 89.627 | 3.540 | 85 | 2.048.063 |
| Personengesellschaften (OHG, KG) | 335.851 | 64.122 | 14.322 | 3.231 | 417.526 |
| Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) | 591.177 | 181.460 | 49.919 | 11.334 | 833.890 |
| Sonstige Rechtsformen | 132.816 | 27.618 | 7.328 | 2.677 | 170.439 |
| Insgesamt | 3.014.655 | 362.827 | 75.109 | 17.327 | 3.469.918 |
2023 laut statistica.com - Unternehmen in Deutschland
1.2. Übersicht über die Rechtsformen
1.3. Kriterien zur Wahl der Rechtsform
- Finanzen: Kapitalaufbringung, Finanzierungsmöglichkeiten
- Haftung: Wer haftet? Umfang der Haftung
- Organisation: Leitung, Vertretung, Gewinnverteilung
- Kosten & Steuern: Steuerbelastung, Gründungs- und Buchhaltungskosten
2.1 Die Firma eines Kaufmannes
Als Firma wird der Name, unter dem der Kaufmann im Sinne des HGB
seine Geschäfte führt, bezeichnet.
- Personenfirma z.B. Jens Große GmbH
- Sachfirma z.B. Betonhandel Dittersdorf OHG
- Fantasiefirma z.B. Grand Unicorn AG
- Mischfirma z.B. Große and friends Betonhandel Dittersdorf OHG
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Firmenöffentlichkeit | Eintragung der Firma ins Handelsregister ist Pflicht. |
| Firmenbeständigkeit | Weiterführung der Firma bei Inhaberwechsel ist möglich. |
| Firmenausschließbarkeit | Firmenname muss sich klar von anderen Firmen unterscheiden. |
| Irreführungsverbot | Firmenname darf nicht über Gesellschaftsverhältnisse täuschen. |
| Offenlegung der Haftungsverhältnisse | Durch Firmenzusatz und Handelsregistereintrag offenzulegen. |
| Offenlegung der Gesellschaftsverhältnisse | Ebenfalls durch Firmenzusatz und Handelsregistereintrag sicherzustellen. |
2.2 Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle wesentlichen Informationen über Kaufleute und Unternehmen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts eingetragen werden.
- Kleingewerbe und GbRs nicht eintragungspflichtig
- Enthält rechtliche und wirtschaftliche Informationen (§15 HGB)
- Elektronische Anmeldung, Änderungen und Löschungen
- Abteilungen:
- A (HRA): Einzelkaufleute, Personengesellschaften, Vereine
- B (HRB): Kapitalgesellschaften
| Inhalt nach Handelsregisterverordnung | Beschreibung / Details |
|---|---|
| Firma | Vertretungsberechtige Personens |
| Sitz und Geschäftsanschrift | Rechtsform des Unternehmens |
| Niederlassungen und Anschriften | Grund- oder Stammkapital |
| Gegenstand des Unternehmens | Sonstige Gesellschafter (Kommanditisten) |
| Sonstiges (Insolvenzverfahren, laufende Umwandlung der Rechtsform, …) | Einsehbarkeit weiterer Dokumente |
Hinweis: Eintragungen können konstitutiv (rechtserzeugend) oder deklaratorisch (rechtsbezeugend) sein.
2.2 Arten von Kaufläuten
von Lernnetz 24 - Kaufmannseigenschaft
3. Arten von Rechtformen
3.1 Einzelunternehmung
3.1.1. Wahlmöglichkeit des Einzelunternehmers
Einzelunternehmer kann wählen zwischen:
- Kleingewerbetreibender – wenn keine kaufmännische Organisation nötig ist
- Eingetragener Kaufmann (e.K.) – freiwillig oder bei größerem Geschäftsbetrieb
- Alleinige Gründung einer Kapitalgesellschaft – GmbH/UG oder AG
3.1.2. Kleingewerbetreibender (nicht eingetragen)
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Gründung | Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt |
| Firma | Keine Firma, Geschäfte mit Vor- und Nachname |
| Kapital | Keine Mindesthöhe vorgeschrieben |
| Geschäftsführung | Durch Kleingewerbetreibenden selbst |
| Haftung | Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen |
| Gewinnverteilung | Keine Verteilung notwendig |
| Organe | Keine |
Besonderheiten / Vereinfachungen beim Kleingewerbetreibenden
- Keine Eintragung im Handelsregister
- Geringere Buchhaltungspflichten
- Regeln des HGB gelten nicht für den Kleingewerbetreibenden
- Evtl. Umsatzsteuerbefreiung (Vorjahr max. 22.000 €, aktuelles Jahr voraussichtlich max. 50.000 €)
Exkurs: Bei Handelskäufen muss ein Kaufmann Mängel unverzüglich rügen (reklamieren); die Fristen richten sich nach Art des Mangels und können zwischen sofortiger Anzeige und maximal drei Jahren liegen.