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Rechtsformen und Führung von Unternehmen

Anscheinend nicht wichtig für Prüfung

1.1 Unternehmenszahlen nach Beschäftigtenzahl

Merkmal0–9 Beschäftigte10–49 Beschäftigte50–249 Beschäftigte≥250 BeschäftigteInsgesamt
Einzelunternehmer1.954.81189.6273.540852.048.063
Personengesellschaften (OHG, KG)335.85164.12214.3223.231417.526
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)591.177181.46049.91911.334833.890
Sonstige Rechtsformen132.81627.6187.3282.677170.439
Insgesamt3.014.655362.82775.10917.3273.469.918

2023 laut statistica.com - Unternehmen in Deutschland

1.2. Übersicht über die Rechtsformen

. Rechtsformen von Unternehmen ├── Einzelunternehmen │ ├── Kleingewerbetreibender │ └── Eingetragener Kaufmann (e.K.) ├── Personengesellschaften │ ├── Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) │ ├── Offene Handelsgesellschaft (OHG) │ └── Kommanditgesellschaft (KG) ├── Kapitalgesellschaften │ ├── Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) │ ├── Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) │ └── Aktiengesellschaft (AG) └── Genossenschaften

1.3. Kriterien zur Wahl der Rechtsform

  • Finanzen: Kapitalaufbringung, Finanzierungsmöglichkeiten
  • Haftung: Wer haftet? Umfang der Haftung
  • Organisation: Leitung, Vertretung, Gewinnverteilung
  • Kosten & Steuern: Steuerbelastung, Gründungs- und Buchhaltungskosten

2.1 Die Firma eines Kaufmannes

Als Firma wird der Name, unter dem der Kaufmann im Sinne des HGB
seine Geschäfte führt, bezeichnet.

  • Personenfirma z.B. Jens Große GmbH
  • Sachfirma z.B. Betonhandel Dittersdorf OHG
  • Fantasiefirma z.B. Grand Unicorn AG
  • Mischfirma z.B. Große and friends Betonhandel Dittersdorf OHG
GrundsatzBedeutung
FirmenöffentlichkeitEintragung der Firma ins Handelsregister ist Pflicht.
FirmenbeständigkeitWeiterführung der Firma bei Inhaberwechsel ist möglich.
FirmenausschließbarkeitFirmenname muss sich klar von anderen Firmen unterscheiden.
IrreführungsverbotFirmenname darf nicht über Gesellschaftsverhältnisse täuschen.
Offenlegung der HaftungsverhältnisseDurch Firmenzusatz und Handelsregistereintrag offenzulegen.
Offenlegung der GesellschaftsverhältnisseEbenfalls durch Firmenzusatz und Handelsregistereintrag sicherzustellen.

2.2 Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle wesentlichen Informationen über Kaufleute und Unternehmen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts eingetragen werden.

  • Kleingewerbe und GbRs nicht eintragungspflichtig
  • Enthält rechtliche und wirtschaftliche Informationen (§15 HGB)
  • Elektronische Anmeldung, Änderungen und Löschungen
  • Abteilungen:
    • A (HRA): Einzelkaufleute, Personengesellschaften, Vereine
    • B (HRB): Kapitalgesellschaften
Inhalt nach HandelsregisterverordnungBeschreibung / Details
FirmaVertretungsberechtige Personens
Sitz und GeschäftsanschriftRechtsform des Unternehmens
Niederlassungen und AnschriftenGrund- oder Stammkapital
Gegenstand des UnternehmensSonstige Gesellschafter (Kommanditisten)
Sonstiges (Insolvenzverfahren, laufende Umwandlung der Rechtsform, …)Einsehbarkeit weiterer Dokumente

Hinweis: Eintragungen können konstitutiv (rechtserzeugend) oder deklaratorisch (rechtsbezeugend) sein.

2.2 Arten von Kaufläuten

Kaufmann

von Lernnetz 24 - Kaufmannseigenschaft

3. Arten von Rechtformen

3.1 Einzelunternehmung

3.1.1. Wahlmöglichkeit des Einzelunternehmers

Einzelunternehmer kann wählen zwischen:

  • Kleingewerbetreibender – wenn keine kaufmännische Organisation nötig ist
  • Eingetragener Kaufmann (e.K.) – freiwillig oder bei größerem Geschäftsbetrieb
  • Alleinige Gründung einer Kapitalgesellschaft – GmbH/UG oder AG

3.1.2. Kleingewerbetreibender (nicht eingetragen)

MerkmalBeschreibung
GründungAnmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
FirmaKeine Firma, Geschäfte mit Vor- und Nachname
KapitalKeine Mindesthöhe vorgeschrieben
GeschäftsführungDurch Kleingewerbetreibenden selbst
HaftungUnbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
GewinnverteilungKeine Verteilung notwendig
OrganeKeine

Besonderheiten / Vereinfachungen beim Kleingewerbetreibenden

  • Keine Eintragung im Handelsregister
  • Geringere Buchhaltungspflichten
  • Regeln des HGB gelten nicht für den Kleingewerbetreibenden
  • Evtl. Umsatzsteuerbefreiung (Vorjahr max. 22.000 €, aktuelles Jahr voraussichtlich max. 50.000 €)

Exkurs: Bei Handelskäufen muss ein Kaufmann Mängel unverzüglich rügen (reklamieren); die Fristen richten sich nach Art des Mangels und können zwischen sofortiger Anzeige und maximal drei Jahren liegen.