Ausbildungsvertrag

Formvorschriften (§11 BBiG)

  • Schriftform zwingend
  • Vor Ausbildungsbeginn abschließen
  • Bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Mindestinhalt

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Probezeit (1-4 Monate)
  • Ausbildungsvergütung
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Kündigungsvoraussetzungen

Eintragung durch Kammer

  • Prüfung der Eignung des Ausbildenden und der Ausbildungsstätte
  • Erst mit Eintragung rechtswirksam
  • Bei Beanstandungen: Eintragung kann verweigert werden