Rechte und Pflichten

Pflichten des Auszubildenden (§13 BBiG)

  • Lernpflicht: Sorgfältige Aufgabenerfüllung, Berufsschulbesuch
  • Weisungsbefolgung: Befolgung berechtigter Anweisungen
  • Ordnungspflicht: Einhaltung der Betriebsordnung, sorgfältiger Umgang mit Material
  • Schweigepflicht: Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse
  • Berichtsheft: Führen des Ausbildungsnachweises

Pflichten des Ausbildenden (§§14-19 BBiG)

  • Ausbildungspflicht: Vermittlung gemäß Ausbildungsordnung, nur fachlich geeignete Tätigkeiten
  • Freistellung: Für Berufsschule und Prüfungen, Anrechnung auf Arbeitszeit
  • Zahlung der Mindestvergütung:
      1. Jahr: 682 €
      1. Jahr: 805 €
      1. Jahr: 921 €
  • Arbeitsmittel: Kostenlose Bereitstellung
  • Fürsorge: Schutz von Gesundheit und Entwicklung
  • Zeugnis: Ausstellung bei Beendigung, auf Verlangen qualifiziert