- Lernpflicht: Sorgfältige Aufgabenerfüllung, Berufsschulbesuch
- Weisungsbefolgung: Befolgung berechtigter Anweisungen
- Ordnungspflicht: Einhaltung der Betriebsordnung, sorgfältiger Umgang mit Material
- Schweigepflicht: Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse
- Berichtsheft: Führen des Ausbildungsnachweises
- Ausbildungspflicht: Vermittlung gemäß Ausbildungsordnung, nur fachlich geeignete Tätigkeiten
- Freistellung: Für Berufsschule und Prüfungen, Anrechnung auf Arbeitszeit
- Zahlung der Mindestvergütung:
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- Jahr: 682 €
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- Jahr: 805 €
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- Jahr: 921 €
- Arbeitsmittel: Kostenlose Bereitstellung
- Fürsorge: Schutz von Gesundheit und Entwicklung
- Zeugnis: Ausstellung bei Beendigung, auf Verlangen qualifiziert