- Dauer: 1-4 Monate
- Kündigung: Von beiden Seiten ohne Grund möglich
- Frist: 2 Wochen, schriftlich
- Ordentliche Kündigung (mit Frist) grundsätzlich ausgeschlossen
- Außerordentliche Kündigung (fristlos) nur bei wichtigem Grund
- Schriftform zwingend erforderlich
- Frist: 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes
- Auszubildender: Diebstahl, Betrug, Gewalt, schwerwiegende Pflichtverletzungen
- Ausbilder: Zahlungsverzug, nicht ausbildungsrelevante Tätigkeiten, Misshandlung
- Bei weniger schweren Verstößen erforderlich
- Dient als letzte Warnung
- Ohne Abmahnung ist Kündigung oft unwirksam