Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung legt den verbindlichen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für jeden anerkannten Ausbildungsberuf fest. Sie gewährleistet eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Betrieben.
Rechtliche Grundlage (§5 BBiG)
- Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
- Verbindlich für alle Ausbildungsbetriebe
- Wird durch Rahmenlehrplan der Berufsschule ergänzt
Mindestinhalt
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes
- Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
- Ausbildungsberufsbild: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung
- Prüfungsanforderungen
Verbindlichkeit
- Rechtlich bindend - kein Vorschlagscharakter
- Ausbilder müssen vollständige Ausbildung gewährleisten
- Nur Tätigkeiten aus dem Berufsbild sind zulässig
- Bei Verstößen: Kammer kann Eignung aberkennen
Aktuelle Zahlen
- 327 anerkannte Ausbildungsberufe (2024)
- Jährliche Veröffentlichung durch Bundesinstitut für Berufsbildung
Zusätzliche Informationen:
Ausbildungsordnung - Gesetze im Internet
Fachinformatikerausbildungsverordnung - Gesetze im Internet