Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung legt den verbindlichen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für jeden anerkannten Ausbildungsberuf fest. Sie gewährleistet eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Betrieben.

Rechtliche Grundlage (§5 BBiG)

  • Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
  • Verbindlich für alle Ausbildungsbetriebe
  • Wird durch Rahmenlehrplan der Berufsschule ergänzt

Mindestinhalt

  1. Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  2. Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
  3. Ausbildungsberufsbild: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  4. Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung
  5. Prüfungsanforderungen

Verbindlichkeit

  • Rechtlich bindend - kein Vorschlagscharakter
  • Ausbilder müssen vollständige Ausbildung gewährleisten
  • Nur Tätigkeiten aus dem Berufsbild sind zulässig
  • Bei Verstößen: Kammer kann Eignung aberkennen

Aktuelle Zahlen

  • 327 anerkannte Ausbildungsberufe (2024)
  • Jährliche Veröffentlichung durch Bundesinstitut für Berufsbildung

Zusätzliche Informationen:

Ausbildungsordnung - Gesetze im Internet
Fachinformatikerausbildungsverordnung - Gesetze im Internet