Keyboard shortcuts

Press or to navigate between chapters

Press S or / to search in the book

Press ? to show this help

Press Esc to hide this help

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung legt den verbindlichen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für jeden anerkannten Ausbildungsberuf fest. Sie gewährleistet eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung in allen Betrieben.

Rechtliche Grundlage (§5 BBiG)

  • Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
  • Verbindlich für alle Ausbildungsbetriebe
  • Wird durch Rahmenlehrplan der Berufsschule ergänzt

Mindestinhalt

  1. Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  2. Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
  3. Ausbildungsberufsbild: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  4. Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung
  5. Prüfungsanforderungen

Verbindlichkeit

  • Rechtlich bindend - kein Vorschlagscharakter
  • Ausbilder müssen vollständige Ausbildung gewährleisten
  • Nur Tätigkeiten aus dem Berufsbild sind zulässig
  • Bei Verstößen: Kammer kann Eignung aberkennen

Aktuelle Zahlen

  • 327 anerkannte Ausbildungsberufe (2024)
  • Jährliche Veröffentlichung durch Bundesinstitut für Berufsbildung

Zusätzliche Informationen:

Ausbildungsordnung - Gesetze im Internet
Fachinformatikerausbildungsverordnung - Gesetze im Internet