Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das BBiG ist das zentrale Bundesgesetz für die betriebliche Berufsausbildung.
Grundlagen und Geltungsbereich
- Regelung der dualen Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und beruflichen Umschulung (§1 BBiG)
- Gilt nicht für: Berufliche Bildung an Hochschulen, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, bestimmte Gesundheitsberufe (§3 BBiG)
- Für Handwerksberufe gelten nur ausgewählte Paragrafen des BBiG
Wichtige Regelungsbereiche
- Ausbildungsordnung (§5 BBiG): Staatliche Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Ausbildungsvertrag (§11 BBiG): Form und Mindestinhalt
- Rechte und Pflichten (§§13-19 BBiG): Gegenseitige Verpflichtungen
- Probezeit (§20 BBiG): Dauer von 1-4 Monaten
- Kündigung (§22 BBiG): Besondere Kündigungsregelungen
- Prüfungswesen (§§37-50 BBiG): Regelungen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Mindestvergütung (§17 BBiG): Gesetzliche Ausbildungsvergütung
Überwachung und Organisation
- Zuständigkeit der Kammern (IHK, Handwerkskammern)
- Eintragung und Überwachung der Berufsausbildungsverhältnisse
- Einrichtung von Prüfungsausschüssen
Zusätzliche Informationen:
Berufsbildungsgesetz - Gesetze im Internet