Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das BBiG ist das zentrale Bundesgesetz für die betriebliche Berufsausbildung.

Grundlagen und Geltungsbereich

  • Regelung der dualen Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und beruflichen Umschulung (§1 BBiG)
  • Gilt nicht für: Berufliche Bildung an Hochschulen, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, bestimmte Gesundheitsberufe (§3 BBiG)
  • Für Handwerksberufe gelten nur ausgewählte Paragrafen des BBiG

Wichtige Regelungsbereiche

  • Ausbildungsordnung (§5 BBiG): Staatliche Anerkennung von Ausbildungsberufen
  • Ausbildungsvertrag (§11 BBiG): Form und Mindestinhalt
  • Rechte und Pflichten (§§13-19 BBiG): Gegenseitige Verpflichtungen
  • Probezeit (§20 BBiG): Dauer von 1-4 Monaten
  • Kündigung (§22 BBiG): Besondere Kündigungsregelungen
  • Prüfungswesen (§§37-50 BBiG): Regelungen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Mindestvergütung (§17 BBiG): Gesetzliche Ausbildungsvergütung

Überwachung und Organisation

  • Zuständigkeit der Kammern (IHK, Handwerkskammern)
  • Eintragung und Überwachung der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Einrichtung von Prüfungsausschüssen

Zusätzliche Informationen:

Berufsbildungsgesetz - Gesetze im Internet